Der letzte Beitrag ist schon eine Weile her – aber kein Angst! Studiumsreport macht aktuell nur eine kleine Verschnaufspause.
Zur Überbrückung der beitragslosen Zeit (wird sich demnächst wieder ändern
), präsentiere ich euch einen spannenden Gast-Artikel zum Thema Arbeitsvertrag.
Viel Spaß beim Lesen!
Berufseinstieg – Arbeitsvertrag – Diskriminierung von Frauen – Passen Sie jetzt auf!
Stellen Sie sich vor, Sie hätten alle Hürden genommen: Nach Ihrer Bewerbung, dem Vorstellungsgespräch, Assessment-Center und sonstigen Prüfungen stehen Sie kurz vor dem Abschluss Ihres ersten richtigen Arbeitsvertrags – „Jetzt geht das Leben richtig los.“
Es gibt nur noch ein Problem: Der Arbeitsvertrag muss geschlossen werden. Zuvor haben Sie sich über das zu zahlende Gehalt verständigt und Frauen sind bereits hier das erste Mal diskriminiert worden. Nach einer Studie des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) schätzen Frauen ihre eigene Leistung geringer ein als Männer. Beide Geschlechter überschätzen sich im Regelfall in Bezug auf Gehaltsvorstellungen. Männer überschätzen sich jedoch häufiger als Frauen. Dies ist auch ein Hauptgrund dafür, dass Frauen trotz besserer Eignung Führungspositionen nicht erreichen und vor allen Dingen weniger Geld erhalten.
Es muss also Schluss mit falscher Bescheidenheit sein! Das Unternehmen möchte Sie einstellen und hat bereits bis zu diesem Tag viel Geld in das Auswahlverfahren gesteckt. Ein cleveres Aushandeln von möglichst guten Konditionen ist nun gefragt.
Was muss im schriftlichen Arbeitsvertrag stehen? Gar nichts!
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Etwas anderes gilt allenfalls für befristete Arbeitsverträge. Wird hier die Schriftform nicht eingehalten, haben Sie gleich einen unbefristeten Vertrag.
Natürlich erleichtert ein befristeter Arbeitsvertrag vieles. Rechtsunsicherheit wird genommen und Streitigkeiten können im Vorfeld durch klare vertragliche Regelungen beseitigt werden.
In größeren Unternehmen wird Arbeitnehmern nun in der Regel ein mindestens 10-seitiges Dokument vorgelegt mit allen möglichen Klauseln, die vielfach sogar unwirksam sind.
Diese Dinge sollten auf jeden Fall in ihrem Arbeitsvertrag stehen:
Name, Anschrift und korrekte Firmierung der Vertragsparteien
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Zusammensetzung und Höhe des Entgelts
vereinbarte Arbeitszeit
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Findet sich einer dieser Punkte nicht in Ihrem Arbeitsvertragsentwurf, sollten Sie nachfragen.
Ein wichtiger Tipp zum Schluss:
Gelten bei Ihrem neuen Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, finden diese auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung. Also sollten Sie den Inhalt der Verträge auch kennen! Kaum ein Arbeitnehmer lässt sich jedoch diese wichtigen Bestandteile seines Arbeitsvertrags vorlegen. Lassen Sie sich einen Ausdruck übergeben oder einen Link, wo Sie die entsprechenden Verträge im Internet oder Intranet finden können.
Und nun: Viel Erfolg bei Ihrem Karrierestart!



